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Mietkaution

Arten von Mietsicherheiten

Barkaution Bürgschaft
Sicherungsabtretung Verpfändetes Sparbuch



Andere Anlagemöglichkeiten

Mietkaution Fonds

Barkaution

d.h. die Einzahlung eines Geldbetrages auf ein gesondert zu bezeichnendes Sparkonto (mit oder ohne Sparvermerk), auf das Konto des Vermieters oder durch Übergabe eines Barbetrages (bar oder auch Scheck).

Bürgschaft

d.h. die Bank oder ein Dritter bürgt für den Mieter - zumeist selbstschuldnerisch. Der verbürgte Betrag ist dann bei der Bank zu hinterlegen. Der Bürgschaftsvertrag bedarf der Schriftform. Inhalt und Umfang der Bürgschaft müssen genau bestimmt sein.

Sicherungsabtretung

d.h. der Mieter tritt an den Vermieter ihm zustehende Forderungen ab. Dies können z.B. Lohn- oder Gehaltsforderungen oder Ansprüche aus Versicherungsverträgen sein.

Verpfändetes Sparbuch

d.h. der Mieter richtet ein Sparbuch, zahlt die Mietsicherheit ein und dieser Geldbetrag wird per Verpfändungserklärung verpfändet. Im Sparbuch wird ein Verpfändungsvermerk. Wenn jemand an das Geld gelangen möchte, wird die jeweils andere Mietvertragsparteien informiert.

Andere Anlagemöglichkeiten

d.h. Festgeldkonten, Termingeld, Aktien. Sie sind grundsätzlich zwischen den Parteien gesondert vereinbar. Erhöhte Gewinnbeträge stehen dem Mieter in voller Höhe zu. Bei ungünstigem Geschäftsverlauf ist das Risiko des Verlustes von beiden Parteien zu tragen. In diesem Fall besteht für den Mieter keine Nachschusspflicht, er kann aber auch nicht den vollen Kautionsbetrag zurück erlangen.

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